Grenzübergang Blaue Säulen bleibt von der tschechischen Seite aus unzugänglich

Das tschechische Umweltministerium hat das Verfahren zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen eingestellt

Eintrag Nr. 71/2022
Datum:


Der Grenzübergang Blaue Säulen auf deutscher Seite, wo er von 15. Juli bis 15. November jeden Jahres zugänglich ist. Der Weg nach Tschechien bleibt hingegen versperrt. Foto: Stefan Sempert
Der Grenzübergang Blaue Säulen auf deutscher Seite, wo er von 15. Juli bis 15. November jeden Jahres zugänglich ist. Der Weg nach Tschechien bleibt hingegen versperrt. Foto: Stefan Sempert

Vimperk. Das tschechische Umweltministerium, vertreten durch seine Staatsverwaltungsabteilung in České Budějovice, hat final entschieden, dass eine saisonale Eröffnung des Wanderweges durch das Lusenbachtal zwischen dem ehemaligen Forsthaus am Březník (Pürstling) und dem Grenzübergang Blaue Säulen nicht möglich ist. Das dazugehörige Genehmigungsverfahren wurde eingestellt. Somit ist auch der von der Nationalparkverwaltung Šumava vorgelegte Vorschlag für Ausgleichsmaßnahmen vom Tisch.

Die Leitung der Nationalparkverwaltung Šumava hatte zuvor versucht, ein Kompensationspaket zu schnüren, um die Öffnung der Blauen Säulen unterhalb des Lusengipfels zu erreichen. Eine der grundlegendsten Bedingungen seitens des Ministeriums war das nachweisbare Erreichen einer ausreichenden Größe der Auerhuhn-Population im Böhmerwald-Ökosystem sowie deren Bestandsschutz, idealerweise sogar eine positive Populationsentwicklung. Zu den vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen gehörte die Vergrößerung des tschechischen Nationalpark-Kerngebiets um 3381 Hektar im Bereich des Poledníks.

„Das Umweltministerium ist mit dem Vorschlag der Verwaltung nicht einverstanden. Daher ist es nicht möglich, den Durchgang durch das Lusenbachtal mit einem erweiterten Kerngebiets in einer Gegend zu kompensieren, in der bereits Auerhühner vorkommen. Das Entscheidungsgremium ist überzeugt, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Kompensation handelt, sondern um eine Tätigkeit, zu der die Nationalparkverwaltung sowieso gesetzlich verpflichtet ist“, so kommentiert Martin Pazourek, Vertreter der Nationalparkverwaltung Šumava, die Schlussfolgerungen der Berufungsinstanz.

Die Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung und wird sich auf alle weiteren Vorschläge der Zugänglichmachung von bisher nicht erschlossenen Gebieten im mittleren Böhmerwalds auswirken. Es ist offensichtlich, dass Ausweisungen neuer touristischer Routen im Gebiet des Nationalparks sowie des Landschaftsschutzgebiets damit nur schwer umzusetzen sind. Grund dafür ist das Fehlen von Möglichkeiten, potentielle Störungen der Auerhuhn-Population kompensieren zu können.

Es gibt nicht viele mögliche naturschutzfachliche Ausgleichsinstrumente. Das Auerhuhn ist eine sehr anspruchsvolle Art. Sie bewohnt meist raue und lückenhafte Altbestände, hauptsächlich Bergfichtenwälder. Auerhühner leben unter extremen Bedingungen und sind daher von Störungen aller Art bedroht. Dies gilt insbesondere im Winter, wenn sie sich nur von Fichtennadeln ernähren, aber auch während der Brutzeit, wenn die Gefahr besteht, dass das Gelege kalt wird oder die Küken erfrieren. Auerhuhn-Schutz ist grundsätzlich nur möglich, indem man menschliche Aktivitäten im Lebensraum minimiert. Im Böhmerwald sind die Nisthabitate der gefährdeten Art relativ klar umgrenzt und grundsätzlich nicht erweiterbar. Derzeit kann sogar davon ausgegangen werden, dass die möglichen Lebensräume bereits von Raufußhühnern besetzt sind, so dass das Hauptziel des Schutzes darin besteht, die scheuen Waldvögel zu erhalten und eine Zunahme der Individuen-Anzahl zu ermöglichen.

„Ich war davon überzeugt, dass die von mir vorgeschlagenen und von der Genehmigungsbehörde weiter verschärften Bedingungen, das Lusenbachtal für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, aus der Sicht des Artenschutzes ausreichen. Aus der jetzt getroffenen Entscheidung folgt jedoch, dass die Ausgleichsmaßnahmen eine ganz andere Form annehmen müssten. Aus der Ökologie des Auerhuhns, den Ansprüchen an seine Umwelt und der Entwicklungsdynamik sowie aus den Vorbehalten des Ministeriums bezüglich der Konstruktion möglicher Ausgleichsmaßnahmen schließe ich, dass solche Maßnahmen sowohl im Nationalpark, als auch im Landschaftsschutzgebiet Šumava kaum geschaffen werden können. Uns bleibt also nichts anderes übrig, als die Entscheidung zu akzeptieren“, sagt Nationalparkleiter Pavel Hubený.

 

Quelle: Pressemitteilung des Nationalparks Šumava

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