Sperrung der Grillplätze des Nationalparks aufgehoben

Nach Niederschlägen besteht keine erhöhte Waldbrandgefahr mehr

Pressemitteilung Nr. 34/2018

Datum: 14.05.2018

Die Grillplätze des Nationalparks Bayerischer Wald, wie der Grillplatz im Waldspielgelände Spiegelau, dürfen wieder benutzt werden. Nach den Regenfällen der vergangenen Tage konnte die Sperrung aufgehoben werden (Foto: Archiv Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald).

Die Grillplätze des Nationalparks Bayerischer Wald, wie der Grillplatz im Waldspielgelände Spiegelau, dürfen wieder benutzt werden. Nach den Regenfällen der vergangenen Tage konnte die Sperrung aufgehoben werden (Foto: Archiv Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald).

Grafenau. Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage besteht im Gebiet des Nationalparks Bayerischer Wald keine erhöhte Waldbrandgefahr mehr. Daher kann die Sperrung der Grillplätze aufgehoben werden. 

In diesem Zusammenhang weist die Nationalparkverwaltung noch einmal darauf hin, dass im Nationalpark Bayerischer Wald das Rauchen verboten ist. Ferner darf keinerlei Unrat in der Natur entsorgt werden. Vor allem Glasflaschen können bei Sonneneinstrahlung wie ein Brennglas wirken und Waldbrände verursachen.

Bildunterschrift:

Die Grillplätze des Nationalparks Bayerischer Wald, wie der Grillplatz im Waldspielgelände Spiegelau, dürfen wieder benutzt werden. Nach den Regenfällen der vergangenen Tage konnte die Sperrung aufgehoben werden (Foto: Archiv Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald).


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