Neue Corona-Vorschriften im Haus zur Wildnis

In Innengastronomie, im Kino und bei Führungen ist 3G-Nachweis notwendig

Pressemitteilung Nr. 51/2021

Datum: 23.08.2021

Ludwigsthal. Die geänderten Corona-Schutzmaßnahmen wirken sich auch auf den Betrieb im Haus zur Wildnis in Ludwigsthal aus. Nachdem die Inzidenz im Landkreis Regen über 35 liegt, ist ein Zutritt zur Innengastronomie nur für Besucher möglich, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Auch bei der Teilnahme an Indoor-Führungen durch die Nationalparkeinrichtung sowie bei Kinovorführungen ist einer dieser Nachweise erforderlich. Vorgelegt werden muss er an der Info-Theke im Haus zur Wildnis. Der Kinder-Erlebnisraum ist pro Hausstand 30 Minuten nutzbar, den Schlüssel erhalten Familien gegen Pfand an der Infotheke.

Generell besteht im Inneren des Gebäudes FFP2-Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit, Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahren müssen nur eine Alltagsmaske tragen. Die bisher erfolgte Kontaktdatenerhebung bleibt bestehen. Mehr Informationen gibt es auch auf der Homepage unter www.nationalpark-bayerischer-wald.de sowie im Haus zur Wildnis unter der Telefonnummer 09922 5002-0.

Bildunterschrift:
In der Innengastronomie, im Kino, bei Indoor-Führungen und im Erlebnisraum ist ab sofort ein 3-G-Nachweis erforderlich. (Foto: Achim Klein/Nationalpark Bayerischer Wald)


Bilder zur Mitteilung

Bei Klick auf das beigefügte Bildmaterial werden die Fotos in druckfähiger Auflösung dargestellt. Die Aufnahmen dürfen von Medien jeweils nur in Verbindung mit der dazugehörigen Mitteilung verwendet werden. Andere Nutzungsarten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.



Kontakt Pressestelle

Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Freyunger Straße 2
94481 Grafenau
08552 9600-132
08552 9600-144
08552 9600-105
pressestelle@npv-bw.bayern.de

Die Mitarbeiter der Pressestelle finden Sie in unserer Rubrik Ansprechpartner.

Zum Seitenanfang scrollen nach oben